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Hohe Abfindung bekommen? Nutzen Sie die Fünftelregelung und reduzieren Sie Ihre Einkommensteuer!

Aktualisiert:

Die Kündigung eines Arbeitnehmers kann mit der Auszahlung einer Abfindung verbunden sein, deren Höhe durchaus beträchtlich sein kann. Das hat Vor- und Nachteile zugleich: Die Abfindung wird als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit eingestuft und erhöht somit das steuerpflichtige Gesamteinkommen des Jahres. Da der Einkommensteuersatz in Deutschland progressiv ist, nähert sich der endgültige Einkommensteuersatz im Jahr des Erhalts der Abfindung häufig dem Höchststeuersatz an.

Glücklicherweise hat der Gesetzgeber eine steuerliche Begünstigung vorgesehen - die sogenannte Fünftelregelung, mit der sich die Steuerbelastung im Jahr der Abfindungszahlung reduzieren lässt.

Was ist die Fünftelregelung?

Die Fünftelregelung ist eine steuerliche Sonderregelung in Deutschland, die dazu dient, die Steuerlast auf einmalige Zahlungen zu reduzieren, sofern diese als außerordentliche Einkünfte klassifiziert werden.

Die Voraussetzungen zur Anwendung dieser steuerlichen Begünstigung sind in § 34 EStG geregelt. Ziel des Gesetzes ist es, die Steuerbelastung für den Steuerzahler im Jahr des Erhalts außergewöhnlicher Einkünfte zu mildern.

Wie erhält man eine Abfindung?

Eine Abfindung kann im Rahmen eines Vergleichs mit dem Arbeitgeber, durch ein Urteil des Arbeitsgerichts oder aufgrund eines Aufhebungsvertrags gezahlt werden.

Mehr Informationen zum Anspruch auf Abfindungen.

Wie Ihre Chancen auf den Erhalt einer Abfindung stehen und ob es sich lohnt, für diese zu kämpfen, können Sie jederzeit bei einem Anwalt für Arbeitsrecht erfahren.

So funktioniert die Fünftelregelung

1. Klassifizierung der Einkünfte

Die Abfindung muss als außerordentliche Einkünfte anerkannt werden. Das bedeutet, die Zahlung muss einmalig oder innerhalb eines begrenzten Zeitraums erfolgen, darf nicht Bestandteil des regulären Einkommens sein und muss in Zusammenhang mit bestimmten Ereignissen stehen, beispielsweise einer Kündigung (§ 34 Abs. 1 EStG).

Die Rechtsprechung, insbesondere Urteile des Bundesfinanzhofs (BFH), stellt klar, dass die Regelung nur auf Zahlungen angewendet wird, die im Zusammenhang mit dem Verlust des Arbeitsplatzes stehen, nicht aber auf jegliche einmalige Zahlungen (BFH, Urteil vom 23.11.2010, IX R 55/09).

2. Steuerberechnung nach der Fünftelregelung

Im Jahr der Auszahlung erhöht sich das zu versteuernde Einkommen zunächst um den vollen Betrag der Abfindung (Einkommen + Abfindung).

Ohne Anwendung der Fünftelregelung würde dieser Gesamtbetrag mit dem regulären, höheren Steuersatz versteuert.

Bei Anwendung der Fünftelregelung wird zur Berechnung des Steuersatzes lediglich ein Fünftel der Abfindung zum regulären Jahreseinkommen hinzugerechnet (Einkommen + 1/5 der Abfindung). Die Steuer auf diesen Betrag wird anschließend verfünffacht und ergibt so die Steuer auf die gesamte Abfindung.

Auf diese Weise entsteht ein günstigerer durchschnittlicher Steuersatz, was die Steuerbelastung im Jahr der Abfindung deutlich reduziert.

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Beispiel zur Berechnung

Im Jahr 2025 erhielt Anna eine Abfindung in Höhe von 30.000 €. Ihr übliches jährliches zu versteuerndes Einkommen (zu versteuerndes Jahreseinkommen) beträgt 35.000 €.

Wir vergleichen die Berechnung der Steuer mit und ohne Anwendung der Fünftelregelung, um den Unterschied zu zeigen. Die Daten stammen aus der Einkommensteuertabelle 2025 - Grundtabelle.

Ohne Fünftelregelung:

Das gesamte zu versteuernde Jahreseinkommen von Anna: 35.000 + 30.000 = 65.000 €.

Der Steuersatz ist progressiv.

Die Einkommensteuer auf 65.000 € beträgt 16.409 € (Einkommensteuertabelle 2025 - Grundtabelle).

Mit Fünftelregelung:

1. Berechnung der Steuer auf das Einkommen ohne Abfindung:
Zu versteuerndes Einkommen: 35.000 €.
Einkommensteuer auf 35.000 € beträgt 6.433 € (Einkommensteuertabelle 2025 - Grundtabelle).

2. Hinzufügen von 1/5 der Abfindung zum zu versteuernden Einkommen: 35.000 + (30.000 / 5) = 35.000 + 6.000 = 41.000 €. Einkommensteuer auf 41.000 € beträgt 7.641 € (Einkommensteuertabelle 2025 - Grundtabelle).

3. Ermittlung der Steuerdifferenz:
7.641 - 6.433 = 1.208 €.

4. Multiplikation der Steuerdifferenz mit 5, um die Steuer auf die Abfindung zu berechnen:
1.208 × 5 = 6.040 €.

Gesamte Einkommensteuer mit Fünftelregelung:
Steuer auf das übliche Einkommen (6.433 €) + Steuer auf die Abfindung (6.040 €) = 12.473 €.

Vergleich und Ersparnis:

Ohne Fünftelregelung: 16.409 €.

Mit Fünftelregelung: 12.473 €.

Ersparnis: 16.409 - 12.473 = 3.936 €.

Die Ersparnis ist offensichtlich! Die Fünftelregelung senkt die Steuerlast deutlich.

Zur Feststellung des Charakters der Abfindung ist es wichtig, alle relevanten Unterlagen aufzubewahren, die den Anspruch und den Hintergrund der Zahlung belegen. Dazu zählen beispielsweise ein Aufhebungsvertrag, eine Kündigungserklärung oder ein gerichtliches Urteil. Das Finanzamt kann diese Dokumente zur Prüfung anfordern (BFH, Urteil vom 23.11.2010, IX R 55/09).

Ausnahmen und Sonderfälle

Bestimmte Abfindungszahlungen können ganz oder teilweise von der Steuerpflicht befreit sein.

Gemäß §3 EStG können beispielsweise Entschädigungen für immaterielle Schäden, wie etwa bei einer unrechtmäßigen Kündigung, steuerfrei sein, sofern sie klar von Zahlungen für entgangene Einkünfte getrennt werden. Dies bestätigt auch die Rechtsprechung, etwa ein Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH, Urteil vom 12.05.2015, IX R 29/14).

Auszahlungen im Rahmen eines Sozialplans bei Massenentlassungen können teilweise steuerbefreit sein, wenn ein Teil der Zahlung als Entschädigung für immaterielle Schäden qualifiziert wird.

Eine entsprechende Klarstellung erfolgt durch das Bundesministerium der Finanzen (BMF). Laut BMF können Sozialplanleistungen teilweise steuerfrei sein, wenn sie neben dem Ausgleich entgangener Einkünfte auch andere Zwecke verfolgen, beispielsweise den Ausgleich immaterieller Schäden (BMF-Schreiben vom 21.11.2017, IV C 6 - S 2145/07/10003).

Finanzbehörden und Gerichte bewerten den Charakter der Zahlungen - ob sie etwa als Ausgleich für entgangene Einkünfte oder für immaterielle Schäden gelten - anhand der tatsächlichen Umstände und vorgelegter Dokumente.

Diese Sonderfälle erfordern eine individuelle Prüfung, die idealerweise von einem Steueranwalt oder Steuerberater durchgeführt wird.

Anwendung der Fünftelregelung

Для применения льготы налогоплательщик должен подать налоговую декларацию (Einkommensteuererklärung). В Anlage N, в строке, предназначенной для прочих доходов от трудовой деятельности, указывается размер Abfindung. При корректном декларировании суммы Abfindung, налоговый орган автоматически проверяет, выгодно ли применение Fünftelregelung для налогоплательщика, и применяет его, если это снижает налоговую нагрузку (§34 Abs.3 EStG).

Um von der steuerlichen Begünstigung zu profitieren, muss der Steuerpflichtige eine Einkommensteuererklärung abgeben. In der Anlage N ist die Abfindung in der Zeile für sonstige Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit anzugeben. Bei korrekter Deklaration prüft das Finanzamt automatisch, ob die Anwendung der Fünftelregelung gemäß § 34 Abs. 3 EStG zu einer Steuerermäßigung führt, und wendet sie gegebenenfalls an.

Zur zusätzlichen Absicherung kann der Steuerpflichtige der Erklärung ein formloses Schreiben beifügen, in dem er folgendes festhält:

  • Es handelt sich bei der Zahlung um eine Abfindung im Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
  • Hinweis auf § 34 Abs. 2 Nr. 2 EStG.
  • Bitte um Prüfung der Anwendung der Fünftelregelung.

Zum Beispiel: "Ich bitte um Prüfung der Anwendung der Fünftelregelung gemäß §34 Abs.2 Nr.2 EStG für die in Anlage N angegebene Abfindung in Höhe von XXXXX Euro."

Bei elektronischer Abgabe über ELSTER kann die Abfindung ebenfalls in der Anlage N eingetragen werden. Im Freitextfeld können ergänzende Hinweise gemacht werden, etwa zur Art der Zahlung und der Bezugnahme auf § 34 EStG.

Die Besteuerung von Abfindungen richtet sich nach § 34 EStG, der durch die Anwendung der sogenannten Fünftelregelung eine steuerliche Entlastung ermöglicht.

Ein solides Verständnis der Vorschriften des § 34 EStG und eine sorgfältige Deklaration helfen Steuerpflichtigen dabei, ihre steuerlichen Verpflichtungen im Zusammenhang mit einer Abfindung optimal zu gestalten.

Ein gutes Verständnis des § 34 EStG und eine sorgfältige Steuererklärung unterstützen Steuerpflichtige dabei, die Steuerlast auf eine Abfindung rechtssicher zu minimieren.

Rechtsanwalt Ludmil Markov
Autor:
Ludmil Markov
CEO Anwalt4U, Rechtsanwalt

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