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Anwaltskanzlei in Berlin
Rechtliche Hilfe nötig?

Rechtsanwalt für Zivilrecht in Berlin

Das deutsche Zivilrecht bildet die Grundlage für die Beziehungen zwischen zivilrechtlichen Subjekten - natürlichen und juristischen Personen - und regelt persönliche sowie vermögensrechtliche Rechte, Pflichten, Verträge und Haftungsfragen. Die Anwaltskanzlei Anwalt4U steht Ihnen mit fundierter Rechtsberatung zu sämtlichen zivilrechtlichen Anliegen zur Seite - von Vertragsrecht über Eigentumsstreitigkeiten bis hin zur Haftungsprüfung. Wir beraten nicht nur - wir begleiten, unterstützen und erzielen Ergebnisse.

Handels- und Gesellschaftsrecht

Wir bieten eine breite Palette an Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Gründung, Umstrukturierung und Liquidation von juristischen Personen sowie der rechtlichen Begleitung ihrer laufenden Geschäftstätigkeit. Zudem unterstützen wir bei Transaktionen im Zusammenhang mit dem Kauf, Verkauf oder der Übertragung von Anteilen oder Aktien am Stammkapital.

Vertragsrecht

Vertragsverhältnisse bilden das Fundament des Zivilrechts - daher legen wir besonderen Wert auf die Ausarbeitung, Prüfung und rechtliche Begleitung von Verträgen. Wir vertreten Sie bei der Lösung von Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung oder -beendigung – einschließlich der Durchsetzung von Forderungen und Schadensersatzansprüchen.

Familienrecht

Das Familienrecht betrifft unter anderem Ehe, Scheidung, Vermögensaufteilung, Unterhalt und das Sorge- sowie Umgangsrecht für Kinder. Wir unterstützen bei der Klärung von Streitigkeiten im Zusammenhang mit Scheidungsverfahren, der Aufteilung des Vermögens und Unterhaltsansprüchen. Dabei setzen wir uns für das Umgangsrecht geschiedener Elternteile ein und vertreten die Interessen unserer Mandanten vor den Familiengerichten.

Mietrecht

Fragen rund um die Vermietung von Wohnraum sind oft ein Grund für Konflikte zwischen Vermietern und Mietern. Wir wahren die Rechte beider Seiten - durch Beratung zu Mietvertragsinhalten, Mieterhöhungen, Vertragskündigungen, Räumung und Rückzahlung der Kaution. Dabei übernehmen wir sowohl die außergerichtliche als auch die gerichtliche Vertretung.

Kaufrecht

Das Kaufrecht regelt den Erwerb von Waren und Dienstleistungen sowie die Rechte und Pflichten von Käufern und Verkäufern. Wir beraten Sie zu Gewährleistung, Rückgabe, Nachbesserung und Haftung für mangelhafte Produkte. Darüber hinaus setzen wir die Rechte von Verbrauchern und Unternehmern durch - etwa bei Verstößen gegen Lieferbedingungen oder im Falle von Betrug.

Internationales Privatrecht (IPR)

Das IPR regelt privatrechtliche Sachverhalte mit Auslandsbezug - etwa wenn die Vertragsparteien, der Erfüllungsort oder der Streitgegenstand in unterschiedlichen Staaten liegen. In solchen Fällen ist entscheidend, welches nationale Recht gilt, in welchem Land Klage zu erheben ist und wie ausländische Urteile in Deutschland anerkannt oder vollstreckt werden können. Wir unterstützen Mandanten bei grenzüberschreitenden Streitigkeiten, etwa in internationalen Scheidungsverfahren.

Fokus auf Gesellschaftsrecht

Seit 2008 berät Anwalt4U Privatpersonen und Unternehmen in vielfältigen Fragen des deutschen Zivilrechts. Dieses umfasst zahlreiche Aspekte wie Vertragsverhältnisse, Verpflichtungen, vermögensrechtliche Streitigkeiten und den Schutz von Eigentumsrechten. Auch wenn wir Mandanten in unterschiedlichen Bereichen des Zivilrechts unterstützen, liegt unser fachlicher Schwerpunkt innerhalb dieses Rechtsgebiets im Gesellschaftsrecht.

Dieser Fokus ermöglicht uns eine vertiefte Begleitung unternehmensbezogener Themen - von der Gründung und Strukturierung über das Management bis hin zur Zusammenarbeit mit Investoren, Gesellschaftern und Behörden.

Außerdem helfen wir Unternehmern aus Nicht-EU-Ländern dabei, ihr Unternehmen in Berlin zu gründen und auf den internationalen Markt zu gehen - von der Entwicklung einer passenden Unternehmensstruktur über die Beschaffung von Finanzmitteln und strategisches Networking bis hin zur Relokation von Fachkräften.

Wir möchten unseren Kunden nicht nur rechtliche Hilfe bieten, sondern auch strategische Begleitung, die zur Entwicklung ihres Unternehmens beiträgt.

Rechtsanwalt Ludmil Markov
Rechtsanwalt Ludmil Markov
CEO Anwalt4U

Leistungen im Zivilrecht

Wenn Sie sich an die Anwaltskanzlei Anwalt4U wenden, können Sie mit einer kompetenten Wahrnehmung Ihrer Interessen und absoluter Vertraulichkeit rechnen.

Im Bereich des Zivilrechts konzentriert sich unsere Tätigkeit auf folgende Schwerpunkte:

Kauf- und Vertragsrecht
  • Vertragsentwurf und Vertragsänderungen
  • Beratung zu Gewährleistungsansprüchen, Rückgaberechten und Haftung für mangelhafte Produkte
  • Rechtliche Begleitung bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Erfüllung und Kündigung von Verträgen, einschließlich der Durchsetzung von Forderungen und Schadensersatz
Mietrecht
  • Beratung zu Kündigung von Mietverhältnissen und Räumung von Mietobjekten - für Vermieter und Mieter
  • Rechtliche Vertretung bei Streitigkeiten über Mietverträge, einschließlich der Durchsetzung bei Mietrückständen, Kautionsrückzahlung und Nebenkostenabrechnung
Familienrecht
  • Rechtliche Vertretung bei Scheidung, Vermögensaufteilung und Zugewinnausgleich
  • Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen in angemessener Höhe entsprechend der Lebensstellung
  • Rechtsberatung zur Sicherung des Sorgerechts sowie des Umgangsrechts geschiedener Eltern mit ihren Kindern
  • Begleitung des Verfahrens zum Versorgungsausgleich bei Scheidung
Internationales Privatrecht (IPR)
  • Anwendbares Recht
  • Vollstreckung von ausländischen Gerichtsurteilen
  • Internationales Familien- und Erbrecht
Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Firmengründung in Deutschland - Einzelunternehmen, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), Aktiengesellschaft (AG) oder andere Unternehmensformen
  • Rechtswahl
  • Umstrukturierung und Liquidation von juristischen Personen
  • Gestaltung, Ausarbeitung und Änderung von Gesellschaftsverträgen
  • Unterstützung bei der Verlegung von Start-ups nach Berlin, einschließlich Beantragung von Aufenthaltsgenehmigungen für Schlüsselmitarbeiter und deren Familien sowie Anpassung von Geschäftsplänen
  • Begleitung von Transaktionen zum Kauf, Verkauf oder zur Übertragung von Anteilen oder Geschäftsanteilen
  • Unterstützung bei der Einwerbung von Investoren

Rechtswissen, das Sie weiterbringt

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Zivilrechtliche Beziehungen: häufige Fragen (FAQ)

Die Durchsetzung von Forderungen gegen eine Privatperson ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Zunächst müssen Beweise für die Forderung gesammelt werden, wie z. B. Verträge, Quittungen, Schriftverkehr mit dem Schuldner oder Zeugenaussagen. Anschließend ist eine schriftliche, rechtlich fundierte Mahnung an den Schuldner zu richten, in der die Frist zur Begleichung sowie der Forderungsbetrag klar angegeben werden.
Reagiert der Schuldner nicht auf die Mahnung, kann eine Klage beim zuständigen Gericht eingereicht werden.
Forderungen bis zu 5.000 € werden vor dem Amtsgericht verhandelt, Forderungen darüber hinaus vor dem Landgericht.
Wichtig ist, die Verjährungsfrist zu beachten, die in der Regel drei Jahre gemäß BGB beträgt.

Wir unterstützen Sie bei der Erstellung rechtlich einwandfreier Dokumente, der Einschätzung der Erfolgsaussichten und der Vertretung Ihrer Interessen vor Gericht. Kontaktieren Sie uns für eine Analyse Ihres Falls.

Ein Vermieter in Deutschland kann den Mietvertrag fristlos, das heißt ohne Einhaltung der gesetzlichen oder vertraglichen Kündigungsfrist, nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes kündigen (§ 543 Abs. 1 BGB). Solche Gründe sind:
1. Der Mieter hat über zwei aufeinanderfolgende Monate Zahlungsrückstände bei der Miete (z. B. durch unvollständige Zahlungen oder vollständiges Ausbleiben der Mietzahlungen), und die Rückstände übersteigen die Höhe einer Monatsmiete (§ 543 Abs. 2, § 569 Abs. 3 BGB).
2. Der Mieter verletzt erheblich die Rechte des Vermieters, indem er die gemietete Sache gefährdet, seine Pflichten zur Sorgfalt vernachlässigt oder sie ohne Erlaubnis an Dritte weitergibt (§ 543 Abs. 2 BGB).
3. Der Mieter stört regelmäßig den Hausfrieden. Dies umfasst beispielsweise Drohungen, Gewalt, Sachbeschädigung, erheblichen Lärm oder wiederholte Verstöße gegen die Hausordnung (§ 569 Abs. 2 BGB)